AGB
Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, außer es ist etwas anderes angegeben.
Das IAESTE Firmenportal wird von IAESTE Austria betrieben. Im IAESTE Firmenportal finden Sie Angebote von IAESTE Austria, IAESTE BOKU, IAESTE Innsbruck, IAESTE Graz, IAESTE Leoben, IAESTE Linz sowie IAESTE Wien. Auf der Informationsseite jeder Veranstaltung ist angeführt, welche Organisation Veranstalter und somit Vertragspartner ist.
Allgemeine Bedingungen
1) Teilnahmevoraussetzungen: Anmeldung und Werbemittelaufträge werden ausschließlich über das IAESTE Firmenportal entgegengenommen. Die Anmeldung muss bis zum Anmeldeschluss eingelangt sein. Voraussetzung ist die Bezahlung aller offenen Rechnungen von IAESTE und die Überweisung allfälliger An- oder Vorauszahlungen bis ein Monat nach Standplatzzuweisung.
2) Spätanmeldungen: Nach Anmeldeschluss wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr eingehoben, außerdem können nicht alle Leistungen (insbesondere Standplatzwunsch und Eintrag in Folder und Katalog) gewährleistet werden.
3) Standplatzzuteilung: Die Standplatzvergabe und Auswahl der Firmen aus der Vormerkungsliste erfolgt ausschließlich durch IAESTE. Sie werden spätestens 2 Wochen nach Ende des Anmeldeschlusses verständigt, ob wir Ihre Anmeldung berücksichtigen konnten und von der Standplatzzuteilung in Kenntnis gesetzt (Auftragsbestätigung). Förderer werden bei rechtzeitiger Vormerkung jedenfalls als Teilnehmer aufgenommen. Spätmeldungen werden mit allen nicht aufgenommenen Firmen in eine Warteliste gesetzt, aus welcher bei Absagen Nachbesetzungen der freien Plätze vorgenommen werden. Platzierungswünsche: Grundsätzlich wird jedem Teilnehmer ein Einzelstand von IAESTE zugewiesen. Wenn Sie von der zuschlagspflichtigen Möglichkeit des Standplatzwunsches Gebrauch machen, wird IAESTE versuchen, Ihre diesbezüglichen Wünsche zu erfüllen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, wird der Zuschlag nicht verrechnet. IAESTE Vienna-Förderern wird Vorrang eingeräumt. Aus feuerpolizeilichen oder sicherheitstechnischen Gründen kann es bis zuletzt zu Änderungen in der Standplatzierung kommen.
4) Werbemittel: Die Bestellung ist bis zum Anmeldeschluss schriftlich durchzuführen. Liegen die Materialien bei Annahmeschluss für Unterlagen nicht, nur teilweise oder in ungeeigneter Ausführung (beispielsweise in falschem Format) vor, versucht IAESTE mit dem verfügbaren Material und Daten von früheren Veranstaltungen oder aus dem Internet eine zweckmäßige Gestaltung der Einschaltung. Bei Bereitstellung von unzureichenden oder ungeeigneten (z. B. falsche Grafikformate) Materialien, sowie bei verspätetem Einlangen, übernimmt IAESTE keinerlei wie auch immer geartete Haftung oder Verantwortung (besonders nicht für Aussehen und Inhalt des Produktes). Die Verantwortung für die Vollständigkeit, rechtzeitiges Einlangen und Richtigkeit des Materials, sowie die Abklärung von Copyright-Ansprüchen liegt bei Ihnen. (Tipp-)Fehler in den Werbemitteln rechtfertigen keine Preisreduktion.
5) Inserate in Drucksorten: Vor Drucklegung erhalten Sie einen Korrekturabzug per E-Mail. Werden Korrekturen angefordert, die vom bereitgestellten Originalmaterial abweichen, so wird der Zusatzaufwand weiterverrechnet. Allfällige Änderungen sind binnen 3 Tagen schriftlich und eindeutig bekannt zu geben. Weitere Abzüge sind kostenpflichtig.
6) Materialbestellung: Zusätzliches Standbaumaterial (abweichend von der Standardausstattung gemäß Liste in der Anmeldung) ist ausschließlich mit Bestellung per E-Mail erhältlich, die angegebenen Preise sind freibleibende Richtwerte. Wird weniger als das Standardmaterial für den Standbau angefordert, so können keine Preisreduktionen gewährt werden. Dies gilt insbesondere auch bei Verwendung von eigenem Standbaumaterial.
7) Jobwand: Falls bei der jeweiligen Messe eine Jobwand zur Verfügung steht, steht diese ausschließlich Teilnehmern der Karrieremessen offen.
8) Stornobedingungen: Bei einer Absage nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes verrechnet. Bei Absage nach versenden der Auftragsbestätigung wird der volle Betrag verrechnet.
9) Zahlungskonditionen: Die Un- und Druckkostenbeiträge sind zahlbar bis zu 4 Wochen nach dem Veranstaltungstermin in Ihrem Unternehmen ohne Abzug. (Alle Bankgebühren und Überweisungsspesen gehen zu Ihren Lasten) Bei Verzug werden pro Mahnung Spesen in der Höhe von 10% des ausstehenden Betrages zuzüglich der banküblichen Zinsen (Kontokorrentkredit) berechnet, mindestens jedoch 15 Euro. Außerdem sind sämtliche Mahn-, Anwalts, Gerichts- und andere anfallende Kosten zu übernehmen.
10) An- bzw. Vorauszahlung: IAESTE behält sich vor, in Einzelfällen eine An- oder Vorauszahlung des Unkostenbeitrages zu fordern, die Höhe wird mit der Standplatzzuteilung (Karrieremessen) bzw. Terminbestätigung (FirmenShuttle) bekannt gegeben.
11) Haftung: IAESTE übernimmt keinerlei Haftung für von Ihnen mitgebrachtes Material (inklusive Standbaumaterial), insbesondere auch nicht bei Beschädigung oder Diebstahl. Aufbewahrung von Gegenständen (geeignet verpackt, mit Namen versehen) durch IAESTE auf eigene Gefahr. Bei der Messe, den Firmenpräsentationen und Vorträgen kann IAESTE keine Besucher-/Interessenten-Garantie übernehmen. Im Falle von durch Ereignisse höherer Gewalt (Erdbeben, Brand, Stromausfall, etc.) sowie von uns unbeeinflussbare äußere Einwirkung oder Ereignisse hervorgerufener Unmöglichkeit unsererseits, bedungene Leistungen zu erbringen, übernimmt IAESTE keine wie auch immer geartete Haftung, insbesondere weisen wir auch Schadenersatzforderungen zurück. Erbrachte (Teil-)Leistungen werden anteilig verrechnet.
12) Preise, Zusatzkosten: Alle Preise sind in Euro. IAESTE ist eine ehrenamtliche Non-Profit-Organisation und ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher sind alle Preisangaben auch ohne Umsatzsteuer berechnet. Die Preise für die Werbemittel und Jobzeitungsinserate enthalten die vorgeschriebene Werbeabgabe in der Höhe von 5% des Inseratpreises soweit die jeweilige Veranstaltung (bzw. der Veranstalter) Werbepflicht ist. IAESTE zahlt keine Kommission/Honorare/Provisionen an (Werbe-) Agenturen und nimmt nur Lieferungen und Zustellungen frei Haus entgegen. Leistungen, die nicht im Standardpaket enthalten sind, werden extra berechnet.
13) Weitervergabe von Arbeiten: Es können einzelne Arbeiten für dieses Event auch an andere Institutionen, Firmen oder Privatpersonen vergeben werden.
14) Allgemeines: Erfüllungsort des Vertrages und Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Veranstalters. Andere als diese Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, dies betrifft vor allem auch Rücktrittsvereinbarungen und Zahlungskonditionen. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Zusagen und Vereinbarungen, so nicht schriftlich bestätigt, haben keine Wirkung. Rückgabe von Unterlagen für Broschüre und Werbemittel, die an uns oder unsere Druckerei gesandt werden, ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Weiters können einzelne Arbeiten für die Messe auch an andere Institutionen, Firmen oder Privatpersonen vergeben werden.
Zusätzliche Bedingungen für die IAESTE TECONOMY VIENNA
15) Veranstalter, Gerichtsstand: Veranstalter ist der Verein IAESTE Vienna. Organisiert wird die Messe in Kooperation mit IAESTE BOKU. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand das Gericht für Handelssachen Wien.
16) Individuelle Werbeaktion: Um allen teilnehmenden Firmen die gleichen Präsentationsmöglichkeiten zu geben, weisen wir darauf hin, das IAESTE als Veranstalter jegliche eigenmächtige Werbe- oder Verteilaktion am Messetag auf den Messestandorten untersagen muss.
17) Trainee-Unterstützungsfonds:Die Unkostenbeiträge für die Standplätze enthalten einen zweckgebundenen Beitrag zum Trainee-Unterstützungsfonds der IAESTE Vienna in der Höhe von 150 Euro. Dieser Fonds wird zweckgebunden zur Förderung von Austausch-Praktikums-Plätzen herangezogen. Nähere Angaben zum Unterstützungsfonds sind bei IAESTE erhältlich.
Zusätzliche Bedingungen für das IAESTE FirmenShuttle
18) Haftung: IAESTE übernimmt keinerlei Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl durch die Teilnehmer.
19) Verspätungen/Verzögerungen: IAESTE übernimmt keine Haftung für durch Verkehrsstörung oder sonstige transportbezogene Störungen hervorgerufene Verzögerungen des Veranstaltungsbeginns. Im Falle einer dadurch verursachten Verkürzung der Veranstaltungsdauer kann eine Reduktion des an IAESTE zu entrichtenden Entgeltes in entsprechendem Umfang vereinbart werden.
20) Absage durch IAESTE: Sollte kein passender Termin vereinbart werden können oder absehbar sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, behält sich IAESTE Graz vor, die Exkursion zu stornieren. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht verrechnet.
21) TeilnehmerInnenauswahl: 15% der Teilnahmeplätze müssen an Bachelor-Studierende und weitere 15% an Allrounder vergeben werden bei ausreichender Anzahl an Bewerbern.
22) Bild- und Fotorechte: IAESTE darf bis auf Widerruf alle Bilder (z.B. Firmenlogos) und Fotos, die zu Werbezwecken zur Verfügung gestellt wurde, auch nach Ende des FirmenShuttles für Marketing, das in unmittelbarem Zusammenhang mit den FirmenShuttle steht, verwenden. Weiters dürfen auch Fotos, die mit vorheriger Einwilligung am Exkursionstag im Unternehmen gemacht wurden, für Marketingzwecke, die in Zusammenhang mit dem FirmenShuttle stehen, weiterverwendet werden.
23) Rabatte: In begründeten Fällen kann die Projektleitung Rabatte festlegen.
24) Sonderkonditionen für Förderer von IAESTE: Der Fördererpreis und Fördererkonditionen gelten nur für jene Firmen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktive Förderer von IAESTE Austria sind (Stichtag: Anmelde- und Terminbestätigung), den Fördererbeitrag fristgerecht bezahlt haben und zum jeweiligen Veranstaltungstermin noch Förderer sind.
25) Allgemeines: Veranstalter ist IAESTE Graz. Erfüllungsort des Vertrages ist Graz. Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Graz-West als vereinbart. Andere als diese Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, dies betrifft vor allem auch Rücktrittsvereinbarungen und Zahlungskonditionen. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Zusagen und Vereinbarungen, so nicht schriftlich bestätigt, haben keine Wirkung. Rückgabe von Unterlagen für Broschüre und Werbemittel, die an uns oder unsere Druckerei gesandt werden, ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.